Internationale Anerkennung chinesischer Scheidungen
- Flora

- vor 6 Tagen
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Kurz gesagt: Eine chinesische Scheidung ist weltweit weitgehend anerkannt. Eine in China ausgesprochene Scheidung ist in der Regel auch in anderen Ländern, darunter Europa, Nordamerika und Ozeanien, rechtskräftig. Jedes Land hat seine eigenen Regeln für die Anerkennung oder „Übertragung“ eines Scheidungsurteils. Einige Länder verlangen die Registrierung ausländischer Scheidungen, viele andere nicht.
Teilliste der Länder, die eine chinesische Scheidung vollständig anerkennen
Nordamerika: Vereinigte Staaten, Kanada, Mexiko
Europa: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Republik Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Vereinigtes Königreich.
Ozeanien: Australien, Neuseeland
Asien: Hongkong, Macau, Taiwan, Japan, Südkorea, Thailand, Vietnam
Einige Länder haben spezielle Gesetze zur Anerkennung ausländischer Scheidungen, während andere sich auf grundlegende Prinzipien des Völkerrechts stützen. Eines der wichtigsten völkerrechtlichen Prinzipien ist die sogenannte „internationale Rechtshilfe “. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine Form der Gegenseitigkeit oder des Respekts zwischen verschiedenen Rechtssystemen, wonach ein in einem Land vollzogener, rechtsgültiger Rechtsakt von anderen Ländern anerkannt und respektiert wird. Im Falle einer internationalen Scheidung sorgt die internationale Rechtshilfe dafür, dass eine in einem Land ausgesprochene Scheidung mit hoher Wahrscheinlichkeit weltweit gleichermaßen gültig ist.

Australien
Gemäß § 104 desFamiliengesetzes von 1975 kann eine ausländische Scheidung anerkannt werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: (i) Der Antragsgegner hatte zum Zeitpunkt der Klageerhebung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in China; (ii) der Antragsteller hatte seinen Wohnsitz in China (oder hatte dort mindestens ein Jahr vor Klageerhebung seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder der letzte gemeinsame Wohnort der Parteien war in China); (iii) der Antragsteller oder der Antragsgegner hatte zum Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz in China; (iv) der Antragsgegner war zum Zeitpunkt der Klageerhebung chinesischer Staatsbürger; (v) der Antragsteller ist chinesischer Staatsbürger und hatte zum Zeitpunkt der Klageerhebung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in China oder hatte innerhalb der zwei Jahre vor Klageerhebung ununterbrochen ein Jahr lang seinen gewöhnlichen Aufenthalt in China gehabt.
Kanada
Nach dem Scheidungsgesetz von 1985 erkennt Kanada im Allgemeinen eine Scheidung aus China an, wenn die Scheidung nach chinesischem Recht gültig war und ein oder beide Ehepartner unmittelbar vor der Beantragung der Scheidung ein volles Jahr in China gelebt haben.
Vereinigtes Königreich
Teil II des Familienrechtsgesetzes von 1986 enthält Kriterien für die Anerkennung ausländischer Scheidungen im Vereinigten Königreich. Dieses Gesetz legt bestimmte Kriterien fest, die die ausländische Scheidung erfüllen muss: Die Scheidung muss nach chinesischem Recht rechtskräftig sein, und zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens muss mindestens eine der Ehegatten (a) ihren gewöhnlichen Aufenthalt in China, (b) ihren Wohnsitz in China oder (c) die chinesische Staatsbürgerschaft besessen haben.
Vereinigte Staaten
Nach derVerfassung der Vereinigten Staaten fallen Ehe und Scheidung grundsätzlich in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesstaaten und nicht der US-Bundesregierung. Es gibt daher kein Bundesgesetz oder explizite Regelungen, die dieses Thema regeln. Darüber hinaus besteht kein internationaler Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten und irgendeinem Land, der die Anerkennung ausländischer Scheidungen vorschreibt.
Ein in China ergangenes Scheidungsurteil wird in den Vereinigten Staaten grundsätzlich aufgrund der internationalen Rechtshilfe anerkannt, sofern bestimmte grundlegende Verfahrensvoraussetzungen erfüllt sind. Zu diesen Voraussetzungen gehört, dass beide Parteien über das Scheidungsverfahren informiert wurden und beiden Ehepartnern Gelegenheit zur Anhörung gegeben wurde.
Staaten können auch die Rechtsgrundlage der chinesischen Scheidung prüfen und diese unter Umständen nicht anerkennen, wenn nicht ausreichend nachgewiesen werden kann, dass mindestens eine Partei zum Zeitpunkt der Scheidung ihren Wohnsitz in China hatte. Hat keine der Parteien ihren Wohnsitz in dem Land, das die Scheidung ausgesprochen hat, so erklären viele Gerichte die Scheidung für ungültig.

